Das LFI Salzburg bietet bis Winter 2020 noch zwei Termine für Module 1 und 3 an: 27.02.2020 in St. Gilgen und 04.03.2020 in Mittersill.
Details unter sbg.lfi.at/schulung-zum-tiergesundheitsdienst
Für die Anwendung und Lagerung von Tierarzneimitteln ist der Schulungsnachweis für die Module 1 und 3 zu erbringen. Diese Schulung ist Voraussetzung um TGD-pflichtige Tierarzneimittel anwenden zu dürfen.
Als Ergänzung zum Merkblatt Dermatitis Digitalis gibt es nun einen Film über die Mortellaro-Krankheit: Möglichkeiten der Behandlung und Sanierung von Problembetrieben.
Diese schmerzhafte Klauenerkrankung beim Rind kann zu massiven Leistungseinbußen führen, weswegen im Film das Krankheitsbild dargestellt und über Maßnahmen informiert wird.
film Die Mortellaro-Krankheit beim Rind („Erdbeerkrankheit“/Dermatitis digitalis)
Die Abgabe von therapeutisch eingesetzten Ergänzungsfuttermitteln ist in Biobetrieben nur sehr eingeschränkt möglich, da diese nicht „verschrieben“ werden können. Hier finden Sie eine Auflistung von nicht-biotauglichen Futtermitteln, die bei Wiederkäuern häufig therapeutisch eingesetzt werden und mögliche biotaugliche Alternativen laut Betriebsmittelkatalog.
pdf biotaugliche Ergänzungsfuttermittel
Seitens der Österreichischen Tierärztekammer und der Landwirtschaftskammer Österreich wurde die TGD-Vereinbarung von 2012 neu valorisiert. Die TGD-Vereinbarung 2019 zur Erhöhung der TGD-Tarife und des TGD-Stundensatzes tritt mit 01. April 2019 in Kraft.
Alle TGD-Tarife wurden um 13,5 % angehoben. Alle ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Betriebserhebungen werden nach dem neuen Tarifmodell abgerechnet.
pdf Übersicht Tarife TGD ab 01.04.2019