Es wird sowohl ein neuer Teilnahmevertrag als auch ein neuer Betreuungsvertrag benötigt.
Sie können den aktuellen Betreuungsvertrag mittels Kündigungsformular einvernehmlich bzw. einseitig (mit Kündigungsfrist) auflösen oder einfach den neu abgeschlossenen Betreuungsvertrag übermitteln. Bei einseitiger Kündigung wird der bisherige TGD-Betreuungstierarzt über die Kündigung sowie den Beginn der Kündigungsfrist von der TGD-Geschäftsstelle informiert.
Jederzeit, am einfachsten mit Kündigungsformular.
Bei einvernehmlicher Vertragsauflösung gibt es keine Kündigungsfrist (beide Vertragspartner – Landwirt und Tierarzt – unterschreiben). Bei einseitiger Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate, welche mit Einlangen des Kündigungsschreibens bei der TGD-Geschäftsstelle beginnt.
Der jährliche Teilnahmebeitrag beträgt € 12,00. Dazu kommen noch die Kosten für die Betriebserhebung(en), die Höhe hängt von Tierart und Kategorie ab. Mehr Details finden Sie unter Service – Betriebserhebungen.
Der TGD-Grundkurs hat auch noch Gültigkeit, wenn Sie diesen schon längere Zeit vor der Teilnahme am Tiergesundheitsdienst besucht haben.
Nein. Es können entweder alle TGD-pflichtigen Medikamente ausschließlich durch den Tierarzt angewendet werden (Formular „Verzicht Arzneimittelanwendung„) oder es wird eine andere Person genannt (zB ein Familienangehöriger), welche für die Arzneimittelanwendung verantwortlich ist, die entsprechende Ausbildung absolviert hat und der TGD-Geschäftsstelle mittels Betriebserhebungsdeckblatt oder Formular bekanntgegeben wird.
In der Regel werden im Land Salzburg absolvierte Aus- und Weiterbildungen mit TGD-Anerkennung vom Veranstalter direkt an den TGD Salzburg zur Eintragung in das EDV-Programm übermittelt. Sollten Sie in einem anderen Bundesland eine TGD-Weiterbildung bzw. einen Grundkurs besucht haben, lassen Sie uns bitte die Teilnahmebestätigung zukommen.
TGD-Weiterbildungsstunden für Tierärzte werden von der österreichischen Tierärztekammer verwaltet und mehrmals jährlich an den TGD Salzburg zur Eintragung in das EDV-Programm übermittelt. Zur Anrechnung von Schulungen im Ausland, usw… wenden Sie sich bitte an die Tierärztekammer.
Die Weiterbildung kann von jeder am Betrieb mitarbeitenden Person besucht werden. Falls mehrere Personen des gleichen Betriebes an derselben Weiterbildungsveranstaltung teilgenommen haben, wird nur einmal die Anzahl der TGD-Stunden angerechnet.
Am besten nehmen Sie diesbezüglich mit der TGD-Geschäftsstelle Kontakt auf. Grundsätzlich ist ein Einladungsentwurf erforderlich, woraus die detaillierten Weiterbildungsinhalte hervorgehen. Dementsprechend können dann TGD-Stunden vergeben werden, in Anlehnung an folgende Kundmachung:
Kundmachung betreffend Richtlinien Anerkennung Weiterbildung TGD Tierhalter
Nein, alle TGD-Programme sind kostenlos.