Die Tiergesundheitsdienste in den Bundesländern sind nach den Vorschriften der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009 (TGD-VO 2009), BGBl II Nr. 434/2009, nach genau festgelegten Vorschriften einheitlich geregelt. Hier finden Sie die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, die am 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist und die Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2005 mit diesem Datum abgelöst hat.
pdf TGD-Verordnung 2009 (incl. Anhang)
Darüber hinaus werden ergänzende Bestimmungen und Arbeitsprogramme im Beirat „Tiergesundheitsdienst Österreich“ unter der Vorsitzführung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen beraten und zur amtlichen Veröffentlichung empfohlen. Details zu den Programmen sind im Menü „TGD-Programme“ zu finden.
Tiergesundheitsdienst Salzburg
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