Tierarzneimittel

Tierarzneimittel

Mit 01.01.2024 ist das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten (Details unter verbrauchergesundheit.gv.at).
Die TGD-Verordnung ist nunmehr im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und nicht mehr im Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) verankert.

Durch die TGD-Verordnung werden nach wie vor die

  • Einbindung der Tierhalter in den Medikamenteneinsatz,
  • Aus- und Weiterbildung und
  • Organisation bzw. Pflichten der Geschäftstellen der Tiergesundheitsdienste

geregelt.

In der TGD-Verordnung sind klare Rechte und Pflichten der TGD-Teilnehmer (Landwirte und Tierärztze) geregelt.
Integrale Bestandteile dieses Qualitätssicherungskonzeptes sind:

  • die Weiterbildung für Landwirte und Tierärzte
  • der sorgsame Einsatz von Tierarzneimitteln
  • die Dokumentation des Medikamenteneinsatzes
  • die regelmäßige Bestandsbetreuung
  • sowie die Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit

Relevante Gesetze, Verordnungen, Kundmachungen und allgemeine Informationen rund um den Arzneimitteleinsatz: