Der Kluge lernt nie aus!

Der Kluge lernt nie aus!

Aus- und Weiterbildung im Rahmen des TGDs

Aus- und Weiterbildungen sind beim Tiergesundheitsdienst ein fester und wichtiger Bestandteil. Sowohl TGD-Betriebe, als auch TGD-Tierärzte haben regelmäßig eine bestimmte Anzahl an Weiterbildungsstunden zu absolvieren.


Tierhalter


Ausbildung:

Unter dem Begriff „Ausbildung“ ist der TGD-Grundkurs gemeint, welcher die betreffende Person zur Einbindung in die TGD-Tierarzneimittelanwendung berechtigt. Angeboten wird dieser Kurs hauptsächlich beim LFI, ist unter dem Kurstitel „Schulung zum Tiergesundheitsdienst“ zu finden und wird in Salzburg momentan 2 bis 3 mal jährlich abgehalten.

Von der Verpflichtung zur Absolvierung des Ausbildungskurses sind folgende Absolventen ausgenommen (sofern die verpflichtend vorgeschriebenen Lehrinhalte in dem Stundenausmaß, welches in der TGD-Verordnung vorgeschrieben ist, erfüllt wird):

• Studium der Veterinärmedizin oder BOKU • landwirtschaftlicher Meisterkurs • landwirtschaftliche Fachschule • Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft

Zur Eintragung in unser EDV-Programm brauchen Sie uns nur die Bestätigung über die betreffende Absolvierung übermitteln.


Weiterbildung:

Unter der Bezeichnung „Weiterbildung“ sind jene Kurse gemeint, welche mit eine bestimmten Anzahl an TGD-Stunden versehen sind. Der Themenbereich ist sehr vielfältig.

Denn zur Einbindung in die Anwendung von TGD-pflichtigen Medikamenten sieht die TGD-Verordnung neben der Grundausbildung auch eine verpflichtende Weiterbildung für alle TGD-Teilnehmer vor. Jeder TGD-Betrieb hat ab dem Jahr, das dem Beitritt folgt, alle vier Jahre vier Stunden Weiterbildung zu absolvieren, Stichtag ist der 31.12. des jeweiligen Jahres.

Auch hier bietet das LFI Salzburg um die 20 verschiedenen Weiterbildungsthemen mit TGD-Stunden pro Bildungssaison an. Gleichzeitig wird auch oft für Fachvorträge und Workshops von verschiedensten Organistionen um TGD-Stunden bei der Geschäftstelle angesucht und für die Zielgruppe veröffentlicht. Auch mit Onlinekursen können TGD-Weiterbildungsstunden absolviert werden – das Portal Nutztierbetrieb.eu bietet hierfür eine sehr vielfältige Auswahl an Vortragsthemen an.

Die Weiterbildung kann von jeder am Betrieb mitarbeitenden Person besucht werden. Falls mehrere Personen des gleichen Betriebes an derselben Weiterbildungsveranstaltung teilgenommen haben, wird nur einmal die Anzahl der TGD-Stunden angerechnet.

Als Serviceleistung werden Sie als TGD-Teilnehmer von der Geschäftsstelle regelmäßig ab 1,5 Jahre vor Ende des jeweiligen Weiterbildungsabschnittes erinnert, falls noch zu wenig TGD-Stunden für Ihren Betrieb vorhanden sein sollten.


Tierärzte


Für Tierärzte gilt eine verpflichtende Weiterbildung ebenso ab dem Jahr, das dem Beitritt folgt. Sie benötigen in vier Jahren 30 TGD-Stunden, Stichtag ist der 31.12. des jeweiligen Jahres.

Die Österreichische Tierärztekammer verwaltet die Stunden der Tierärzte und übermittelt diese regelmäßig an die betreffenden TGDs. In der Bildungsordung der Tierärztekammer ist der Umfang der Anerkennung von Bildungsstunden geregelt.